Presse: Neue Wechselspiele in der Fußball-Kreisliga C |
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Dienstag, den 07. September 2010 um 14:06 Uhr |
Den C- und D-Kreisligisten des Fußball-Verbandes Niederrhein (FVN) steht eine weitreichende Änderung der Wechselregelung bevor. Die Mehrheit der Mitglieder des Fußball-Ausschusses des Verbandes hat sich nämlich dafür ausgesprochen, nach der Winterpause, also bereits im Februar 2011, eine neue Regelung einzuführen. Vorbild Bayern Ist die Anzahl der Wechsel pro Spiel bislang auf drei beschränkt, sollen die Mannschaften künftig unbeschränkt oft austauschen könne. Zwar bleibt die Anzahl der Akteure, die in einem Spiel für ein Team mitwirken dürfen, auf 14 limitiert. Diese dürfen aber beliebig oft ein- und ausgewechselt werden. Damit folgt der Verband dem Vorbild Bayerns, wo die Regelung zur Anwendung kommt. Begründet wird die Änderung einerseits mit den vielen Kreisligisten, die über nur wenige Auswechselspieler verfügen. Andererseits waren FVN-Ausschussmitglieder der Ansicht, dass in den betroffenen Spielklassen einigen älteren Spielern mehr Verschnaufpausen ermöglicht werden sollen. Fliegende Wechsel bleiben verboten. Nur in Spielunterbrechungen darf getauscht werden. Die neue Wechsel-Praxis stieß nach RP-Informationen im Ausschuss nicht uneingeschränkt auf Zustimmung. Mehrere Mitglieder favorisierten das Modell, das derzeit vom Fußballverband Mittelrhein erprobt wird. Bei diesem können zwar ebenfalls bereits ausgewechselte Spieler wieder in die Partie gebracht werden. Allerdings bleibt es hier bei maximal drei Auswechslungen pro Verein und Partie. Abzuwarten bleibt, ob sich die Regelung des FVN in der Praxis bewährt oder ob Mannschaften damit Schindluder treiben können, indem sie etwa durch zahlreiches Wechseln ein Zeitspiel betreiben. Offen ist zum Beispiel auch, wie Schiedsrichter ab der Rückrunde die Anzahl der Wechsel hinsichtlich der Nachspielzeit zu berücksichtigen haben. Bei Problemen mit der neuen Regelung will der FVN das Modell noch einmal überdenken. Dass das neue Modell noch gekippt wird, hält ein Ausschussmitglied für unwahrscheinlich, aber möglich. Anfang Dezember soll die Regelung dem Verbandsbeirat (besteht aus den 14 Kreisvorsitzenden) vorgetragen werden, im Anschluss kann das Präsidium des Verbandes eine entsprechende Verwaltungsanordnung auf den Weg bringen. Quelle: rp-online.de |